WICHTIGE INFORMATION FÜR NEUE

HUNDEHALTER:INNEN

In Niederösterreich · gültig für die neue Hundehaltung ab 1. Juli 2026
Sachkundenachweis, Online-Kurs, Mikrochip und 

1. NEUER SACHKUNDENACHWEIS

Vor der Anschaffung: Wer ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund neu

halten möchte, muss grundsätzlich vor Aufnahme der Haltung einen

Sachkundekurs absolvieren. Für Hunde umfasst der bundesweite

Nachweis 4 Stunden Theorie vor der Haltung und zusätzlich 2

Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten.

Wichtig: Der Kurs ist in dem Bundesland zu absolvieren, in dem der

Hund gehalten wird. Für NÖ gelten außerdem die landesrechtlichen

Hundehalte-Regeln.

Was bekommt man?

Nach erfolgreicher Teilnahme stellt die Kursleitung eine

landeseinheitliche Bestätigung über die positive Absolvierung aus.

Diese Bestätigung sollte aufbewahrt werden.

2. ONLINE-BUCHUNG IN NÖ

Im offiziellen NÖ Veranstaltungskalender ist derzeit ein Online-Kurs

„NÖ Sachkundenachweis für Hunde“ gelistet. Der Veranstalter gibt

an, dass dieser Kurs für die neue bundesweite Sachkunde

anerkannt wird. Die Termine und Bedingungen können sich ändern

– deshalb vor der Buchung die aktuelle Ausschreibung prüfen.

Aktuell gelistete Termine: 23.09., 07.10., 14.10. und 30.10.2026,

jeweils 18:00–21:30 Uhr; Eintritt laut Ausschreibung € 85.

Teilnahme via Zoom über Browser, PC/Tablet/Smartphone.

Online-Termine & Buchung: Veranstaltungen Niederösterreich

https://veranstaltungen.niederoesterreich.at/197672/n-sachkundenachweis-fr-hunde-online

3. MIKROCHIP & AMTLICHE

REGISTRIERUNG

Jeder in Österreich gehaltene Hund muss mit einem Mikrochip

gekennzeichnet und in der amtlichen Heimtierdatenbank (HDB)

registriert sein. Welpen müssen spätestens mit 3 Monaten,

jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe, gechippt und registriert

sein.

Seit 1.1.2025: Wird der Welpe in Österreich durch eine

Tierärztin/einen Tierarzt gechippt, müssen Hund und Halterdaten

inklusive Ausweisdaten bei der HDB erfasst werden. Zum Tierarzt

daher einen gültigen Lichtbildausweis mitnehmen.

4. ANIMALDATA – WAS BRAUCHE ICH?

Halterdaten: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum,

Telefon/E-Mail sowie Art und Nummer eines amtlichen

Lichtbildausweises.

Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsland,

Mikrochipnummer, ggf. EU-Heimtierpassnummer und weitere

Tierdaten.

Für die amtliche HDB: zusätzlich insbesondere Haltungsbeginn,

Geburtsland des Hundes und die erforderlichen

Ausweis-/Halterdaten. Der Sachkundenachweis ist ab 1.7.2026 als

relevante HDB-Angabe vorgesehen.

Online: Animaldata ermöglicht die Selbstregistrierung; laut Anbieter

beträgt die Registriergebühr € 18. Die amtliche HDB-Meldung kann

bei vollständigen Pflichtdaten gleichzeitig durchgeführt werden.

➡ Animaldata Registrierung online

https://www.animaldata.com/2017/find_vet.php

WICHTIG: ANIMALDATA ≠ amtliche Heimtierdatenbank

Animaldata ist eine private Tierkennzeichnungsdatenbank und kann die Meldung an die amtliche Heimtierdatenbank übernehmen, wenn die notwendigen

Pflichtdaten vollständig vorliegen. Eine Registrierung nur bei einer privaten Datenbank erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht, wenn die amtliche HDB-Meldung nicht

erfolgt ist. Kontrollieren Sie deshalb, ob die amtliche Registrierung tatsächlich abgeschlossen wurde.

Stand: 21.09.2026 · Bitte vor Anmeldung/Übernahme die aktuell gültigen Vorgaben und Termine prüfen. Informationen nach den veröffentlichten Angaben des

Landes Niederösterreich, Tierwissen.at und Animaldata.

 

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