WICHTIGE INFORMATION FÜR NEUE
HUNDEHALTER:INNEN
In Niederösterreich · gültig für die neue Hundehaltung ab 1. Juli 2026
Sachkundenachweis, Online-Kurs, Mikrochip und
1. NEUER SACHKUNDENACHWEIS
Vor der Anschaffung: Wer ab 1. Juli 2026 erstmals einen Hund neu
halten möchte, muss grundsätzlich vor Aufnahme der Haltung einen
Sachkundekurs absolvieren. Für Hunde umfasst der bundesweite
Nachweis 4 Stunden Theorie vor der Haltung und zusätzlich 2
Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten.
Wichtig: Der Kurs ist in dem Bundesland zu absolvieren, in dem der
Hund gehalten wird. Für NÖ gelten außerdem die landesrechtlichen
Hundehalte-Regeln.
Was bekommt man?
Nach erfolgreicher Teilnahme stellt die Kursleitung eine
landeseinheitliche Bestätigung über die positive Absolvierung aus.
Diese Bestätigung sollte aufbewahrt werden.
2. ONLINE-BUCHUNG IN NÖ
Im offiziellen NÖ Veranstaltungskalender ist derzeit ein Online-Kurs
„NÖ Sachkundenachweis für Hunde“ gelistet. Der Veranstalter gibt
an, dass dieser Kurs für die neue bundesweite Sachkunde
anerkannt wird. Die Termine und Bedingungen können sich ändern
– deshalb vor der Buchung die aktuelle Ausschreibung prüfen.
Aktuell gelistete Termine: 23.09., 07.10., 14.10. und 30.10.2026,
jeweils 18:00–21:30 Uhr; Eintritt laut Ausschreibung € 85.
Teilnahme via Zoom über Browser, PC/Tablet/Smartphone.
➡ Online-Termine & Buchung: Veranstaltungen Niederösterreich
https://veranstaltungen.niederoesterreich.at/197672/n-sachkundenachweis-fr-hunde-online
3. MIKROCHIP & AMTLICHE
REGISTRIERUNG
Jeder in Österreich gehaltene Hund muss mit einem Mikrochip
gekennzeichnet und in der amtlichen Heimtierdatenbank (HDB)
registriert sein. Welpen müssen spätestens mit 3 Monaten,
jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe, gechippt und registriert
sein.
Seit 1.1.2025: Wird der Welpe in Österreich durch eine
Tierärztin/einen Tierarzt gechippt, müssen Hund und Halterdaten
inklusive Ausweisdaten bei der HDB erfasst werden. Zum Tierarzt
daher einen gültigen Lichtbildausweis mitnehmen.
4. ANIMALDATA – WAS BRAUCHE ICH?
Halterdaten: Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum,
Telefon/E-Mail sowie Art und Nummer eines amtlichen
Lichtbildausweises.
Hund: Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsland,
Mikrochipnummer, ggf. EU-Heimtierpassnummer und weitere
Tierdaten.
Für die amtliche HDB: zusätzlich insbesondere Haltungsbeginn,
Geburtsland des Hundes und die erforderlichen
Ausweis-/Halterdaten. Der Sachkundenachweis ist ab 1.7.2026 als
relevante HDB-Angabe vorgesehen.
Online: Animaldata ermöglicht die Selbstregistrierung; laut Anbieter
beträgt die Registriergebühr € 18. Die amtliche HDB-Meldung kann
bei vollständigen Pflichtdaten gleichzeitig durchgeführt werden.
➡ Animaldata Registrierung online
https://www.animaldata.com/2017/find_vet.php
WICHTIG: ANIMALDATA ≠ amtliche Heimtierdatenbank
Animaldata ist eine private Tierkennzeichnungsdatenbank und kann die Meldung an die amtliche Heimtierdatenbank übernehmen, wenn die notwendigen
Pflichtdaten vollständig vorliegen. Eine Registrierung nur bei einer privaten Datenbank erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht, wenn die amtliche HDB-Meldung nicht
erfolgt ist. Kontrollieren Sie deshalb, ob die amtliche Registrierung tatsächlich abgeschlossen wurde.
Stand: 21.09.2026 · Bitte vor Anmeldung/Übernahme die aktuell gültigen Vorgaben und Termine prüfen. Informationen nach den veröffentlichten Angaben des
Landes Niederösterreich, Tierwissen.at und Animaldata.